Keine Gewalt gegenüber niemandem
Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel eins bis vier ist alles Grundsätzliche über die Gewaltanwendung gegenüber dem Mitmenschen, sei es aus Gründen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen ( zu ergänzen . . einer etwaigen Behinderung oder seiner sozialen Stellung) weiterlesen…