Oury Jalloh . . . .unvergessen.

Sebastian Leber hat den 16. Jahrestag des weiterhin ungeklärten Todes von Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle zum Anlass einer Zwischenbilanz genommen. Er fasst im Tagespiegel noch einmal die bekannten Tatsachen, die verschiedenen Versuche einer Aufklärung und die aktuellen Erkenntnisse zusammen. Nach einem Urteil von 2012 habe das Landgericht Magdeburg entschieden, dass sich Jalloh an Armen und Beinen fixiert selbst angezündet habe. Mit einem Feuerzeug, dessen Herkunft völlig ungeklärt ist.
Als 2017 ein Staatsanwalt in Dessau bei einer weiteren Überprüfung des Falles zum ersten Mal einen Mord in Betracht zog, wurde ihm der Fall entzogen und an die Staatsanwaltschaft in Halle abgegeben. Die stellte das Verfahren ein.
Die aktuelle Regierungskoalition in Sachsen-Anhalt konnte sich erst nach langem Ringen zu der Überprüfung des Falls durch zwei Juristen entschließen. In ihrem Bericht stellten sie 2019 verschiedene Rechtsbrüche durch die Polizei fest und schränkten die Glaubwürdigkeit der befragten Polizisten massiv ein. Fast alle relevanten Beweismittel sind unauffindbar. Zur Todesursache nahmen sie nicht Stellung, da diese Frage nicht in ihrem Untersuchungsauftrag enthalten war.
Nur dem treuen Freundeskreis von Oury Jalloh ist es zu danken, dass sein Schicksal nicht in Vergessenheit gerät. Sie haben damals Geld für eine zweite Obduktion gesammelt. Später haben sie einen Brandgutachter gefunden, der die Situation in Jallohs Zelle nachgebaut hat und zu dem Ergebnis kam, dass eine Selbstanzündung auszuschließen sei. Eine weitere staatsanwaltliche Untersuchung kam zu einem ähnlichen Ergebnis. Mittlerweile hat der Freundeskreis einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, damit das Verfahren wieder aufgenommen wird. Der Beharrlichkeit der Freunde kann man nur Respekt zollen. Für die deutsche Justiz ist der Fall beim derzeitigen Stand kein Ruhmesblatt.
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