Liberale Demokratien in der Krise?

Der Befund, dass sich liberale Demokratien in einer Krise befinden, findet  heute kaum mehr einen Widerspruch.  Der Frage, warum Demokratien scheitern, ging kürzlich ein Panel im Jüdischen Museum Berlin nach. Zu klären war dabei, ob sich Demokratien selbst außer Kraft setzen und ob das notwendigerweise in den Faschismus führt.

Prof. Dr. Jan-Werner Müller (Princeton University) und Prof. Dr. Raphael Gross (Deutsches Historisches Museum Berlin). TAL
Mariam Lau (DIE ZEIT) und Prof. Dr. Anna-Bettina Kaiser (Humboldt Universität Berlin). TAL

Auf dem Panel befanden sich Raphael Gross; Präsident der Stiftung Deutsches Historisches Museum Berlin, Autor des Buchs Carl Schmitt und die Juden. Eine deutsche Rechtslehre, Anna-Bettina Kaiser; Verfassungsrechtlerin an der Humboldt-Universität zu Berlin, Autorin der Monografie Ausnahmeverfassungsrecht, und Jan-Werner Müller; Politikwissenschaftler an der Princeton University, Autor von Ein gefährlicher Geist. Carl Schmitts Wirkung in Europa sowie Furcht und Freiheit. Für einen anderen Liberalismus. Die Moderation hatte Mariam Lau (DIE ZEIT) übernommen.

Die Gäste sollten die Kontinuitäten des Anti-Liberalismus und der Verfassungsfeindlichkeit beleuchten und inwieweit dabei der Staatsrechtler Carl Schmitt nachwirkte. Er steht für den Begriff der „politischen Theologie“ und für eine am Nationalsozialismus orientierte Rechtslehre. Sein Denken war durch Freund-Feind-Schemata und Vorstellungen von Endzeit und Ausnahmezustand bestimmt. Politisch wirkmächtig sind diese Ideen derzeit besonders in den Vereinigten Staaten unter der Präsidentschaft von Donald Trump. Das Panel sollte diskutieren, wieweit  sich Carl Schmitts Einfluss auch in den illiberalen Demokratien Europas und in der zunehmend autoritären Politik hierzulande zeigt. Einen historischen Gegenentwurf zu Schmitts Vorstellungen lieferte vor einem Jahrhundert der Jurist Hans Kelsen, der als Begründer des modernen Verfassungsrechts gilt.

Der Staatsrechtler Carl Schmitt (CS) wurde1888 in Plettenberg / Sauerland geboren, wo er auch am 7. April 1985 starb. Neben zahlreichen juristischen Veröffentlichungen stammen auch umfangreich philosophische und historische Schriften von ihm. 1914 mit der Arbeit Der Wert des Staates und die Bedeutung des Einzelnen habilitiert folgten Lehrtätigkeiten in München, Greifswald, Bonn, Berlin, Köln und schließlich an der Friedrich-Wilhelm-Universität in Berlin. Nach 1945 erhielt er wegen seines Bekenntnisses zur NS-Ideologie Lehrverbot, konnte aber seinen Vorstellungen durch Publikationen und eine große Anhängerschaft weiterhin Geltung verschaffen.
Aktuell wird er durch die neokonservativen Kreise um Trump breit rezipiert, da er mit seiner Staatsauffassung ihre antidemokratische und antiliberale Denkweise stützt. Während CS, einst als Kronjurist des NS-Staates bezeichnet, früher gern mit seiner Aussage „der Führer schützt das Recht“ zitiert wurde, hat heute seine These „. . . wer sein Land rettet, begeht kein Unrecht “ Konjunktur. Dabei stellt CS Macht und Gewalt in den Mittelpunkt des staatlichen Handeln und räumt dem Ausnahmezustand großes Gewicht ein. Gleichzeitig stellt er damit die Verfassung und die verfassungsschützende Rechtsprechung infrage. Er besticht durch neue einprägsame Begriffe wie dem NOMOS der Erde als einer völlig neuen Auffassung vom Völkerrecht. Um diesen Begriff legt er eine besondere Aura und gleichzeitig eine Unschärfe, indem er Thesen aus den verschiedensten anderen Wissenschaftsbereichen neben dem juristischen zu seiner Definition heranzieht. Dieses Herangehen lässt sich positiv als interdisziplinär bezeichnen. Gleichzeitig stellt es aber durch Vermischung unterschiedlicher wissenschaftlicher Ansätze eine Gefahr dar, da es zu opportunistischem Denken verführt. Nach Meuter betrachtet CS den Versuch, das „Politische“ mit seinem spezifischen Mittel des Krieges und damit der physischen Tötungsbereitschaft durch den Ansatz von Konkurrenz und Diskussion zu ersetzen, als Verschleierung der realen Verhältnisse.

CS polarisiert mit seinen Auffassungen, die in der Summe ein zerstörerisches Moment enthalten. Er sucht nach Schwachstellen in der Demokratie und will sich gleichzeitig nicht auf das Risiko der Demokratie einlassen. In den Juden findet er ein Feindbild. An vielen Stellen setzt er sich mit ihnen auseinander und legt dabei seine Angst vor ihnen offen. Nach seiner Auffassung betrügen Juden die Menschheit und „schlachten“ den Staat. CS betrachtet die Juden als eine eigene abgegrenzte Gruppe außerhalb der übrigen Gesellschaft. Mit dieser Auffassung unterstützt er wiederum heutige Verschwörungstheorien. Daran knüpfen aktuelle politische Protagonisten wie Curtis Yarvin an, die wiederum das Denken der Trumpschen Präsidentschaft prägen. Global wird CS heute als normaler Wissenschaftler wahrgenommen. Auch in China finden seine Thesen großes Interesse.

Man muss es als Betrug bezeichnen, wenn CS einerseits einen starken Staat fordert und andererseits die Wichtigkeit der Subsidiarität betont. Denn in einer angenommenen Notlage übernimmt wiederum der starke Staat vorrangig das Heft des Handelns. Dieses Vorgehen lässt sich gerade in den USA beobachten. Da liegt die totale Konzentration der Macht der Exekutive beim Präsidenten, der gleichzeitig durch seine vom Supreme Court bestätigte Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt ist..

Bei der Frage, wer die Verfassung schützt, gab es zwei unterschiedliche Auffassungen: CS ordnete diese Aufgabe dem Reichspräsidenten zu, während Hans Kelsen sie vom Verfassungsgericht wahrgenommen haben wollte. Dieses Gericht war aber nach der Weimarer Verfassung nur mit begrenzten Befugnissen ausgestattet. Trotzdem wird der obersten Rechtsprechung auch heute immer wieder eine zu große Macht unterstellt, wie es in Polen und Ungarn geschieht. Es wird in diesem Zusammenhang gern verfälschend von der Gefahr einer Richterherrschaft gesprochen.

Hans Kelsen stammte aus Galizien und konvertierte in Wien als Jude zum Christentum. Der Jurist war nach dem Ersten Weltkrieg an der Trennung der drei Teile der k.u.k.- Monarchie beteiligt und danach an der Erarbeitung der Verfassung für die Republik Österreich. Als Verfassungsrichter verfocht er eine moderne Rechtsauffassung und verlor deshalb schließlich sein Amt. 1933 wechselte er auf Anregung des Kölner Oberbürgermeisters Konrad Adenauer an die dortige Universität. Die musste er kurz darauf unter der neuen NS-Gesetzgebung wieder verlassen, obwohl sich die gesamte Juristischen Fakultät mit Ausnahme von CS für sein Verbleiben eingesetzt hatte. Er lehrte dann in Genf und Prag. Da er in der Tschechoslowakei ebenfalls angefeindet wurde, wanderte er 1940 schließlich in die USA aus. Die Universität von Kalifornien berief ihn auf den Lehrstuhl für Politologie. Nach Kriegsende wurde er nicht wieder an die Wiener Universität zurück berufen.
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