Einem ondit nach soll Dr. Phillip Auerbach (1906 – 1952) vom bayerischen Justizminister als König von Bayern bezeichnet worden sein . . . Mit Sicherheit hat er die machtvolle Stellung als bayerischer Staatskommissar für politisch, rassisch und religiös Verfolgte (1946 – 1952) und als Leiter des Landesentschädigungsamtes spürbar ausgefüllt.

Haus der Bayerischen Geschichte (Bayer. Pressebild).
Lange Zeit war er in Vergessenheit geraten, bis im letzten Jahr ein Theaterstück und dann ein Hörspiel
wieder auf ihn aufmerksam machten. Auch verschiedene Artikel erschienen über ihn.
Das Hörspiel mit dem Titel NIEWIEDERGUT oder Darf jetzt wirklich ein Jude der König von Bayern sein?
war im Dezember 2025 als Hörspiel des Monats ausgezeichnet worden. Es ist immer noch in der ARD Audiothek nachhörbar und vermittelt sehr eindringlich die Nachkriegszeit, in der Juden und andere verfolgte Minderheiten aus den NS-Lagern und dem Exil in Displaced Person-Lagern gestrandet waren. In einer Gemengelage aus Wiedergutmachungsansprüchen, Ausgleichszahlungen, abgelehnten Anträgen, Verfolgung von NS-Tätern, Identifizierung von Opfern, Betrugsversuchen und verschiedensten Anschuldigungen war Auerbach als Präsident des Bayerischen Wiedergutmachungsamtes in einer zentralen Position zunehmend Angriffen und Anfeindungen auf vielfältige Weise ausgesetzt. Wie war er in diese herausgehobene Position gelangt?
Philipp Auerbach wuchs mit neun Geschwistern in einer jüdischen Kaufmannsfamilie in Hamburg auf. Sein Vater führte einen Chemikalien-Exporthandel, während Philipp eine Kaufmanns- und Drogistenlehre absolvierte und später in die väterliche Firma eintrat. Früh engagierte er sich politisch. So trat er in den zwanziger Jahren dem republikanischen Schutzverband Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold und der Deutschen Demokratische Partei (DDP) bei. Nach der Machtübernahme des NS-Regimes emigrierte er 1934 nach Belgien, schloss dort ein Chemiestudium ab und baute eine Chemische Fabrik auf. Daneben unterstützte er aktiv die Interbrigadisten im spanischen Bürgerkrieg. Nach dem Einmarsch der deutschen Wehrmacht in Belgien, wurde er als Ausländer verhaftet und 1940 nach Frankreich in Internierungshaft abgeschoben. Nach Auslieferung an die Gestapo wurde er 1944 nach Auschwitz, dann in das KZ Groß-Rosen und von dort Anfang 1945 in das KZ Buchenwald deportiert. 1945 befreiten ihn US-amerikanische Truppen. Auerbach entschloss sich, in Deutschland zu bleiben und sich für die Wiederherstellung von Gerechtigkeit und die Entschädigung der Juden und anderer NS-Verfolgter einzusetzen.

1946 wurde er in Bayern zum Staatskommissar für rassisch, religiös und politisch Verfolgte berufen. Damit war er für Entschädigungszahlungen und Rückerstattungen an Verfolgte verantwortlich, für ihre juristische Beratung und wirtschaftliche Wiedereingliederung. Die Unterstützung von über 80 000 Displaced Persons bewältigte er mit zuletzt 700 Angestellten im Landesentschädigungsamt München. Dabei kam ihm zugute, dass er sich nicht in langwierige Verwaltungswege einbinden ließ und viele Entscheidungen selbst nach praktischen Gesichtspunkten traf. Das sorgte zunehmend für Kritik und Widerstand. Außerdem verfolgte er ehemalige Nationalsozialisten und war an der Entnazifizierung beteiligt, was ihn zusätzlich angreifbar machte. Gleichzeitig übernahm er noch Verantwortung als Vorsitzender des Landesverbandes der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern, im Zentralrat der Juden in Deutschland und in der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN).

In seiner rastlosen Tätigkeit machte er sich offenbar den bayerischen Justizminister Josef Müller zum Feind. Dabei ist nicht geklärt, ob dessen Gegnerschaft auch eigene Belastungen Müllers aus der NS-Zeit als Grundlage hatte. Unter umfangreichen Anschuldigungen wurde Auerbach in einer Aufsehen erregenden Aktion verhaftet und vor Gericht gestellt. Dort sah er sich mit Richtern konfrontiert, die durchweg ihre Karriere dem NS-Regime verdankt hatten. Während des Prozesses war er zahlreichen hasserfüllten antisemitischen Anwürfen ausgesetzt. Die zentralen Anklagepunkte erwiesen sich bald als haltlos. Wegen mehrerer zweitrangiger Vergehen wurde er schließlich am 14.August 1952 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Im Bewußtsein seiner Unschuld und tief gekränkt nahm sich Auerbach in der Nacht nach dem Urteilsspruch das Leben. Auf dem Weg zum jüdischen Friedhof begleiteten Tausende seinen Sarg.
1954 wurde Philipp Auerbach vollständig durch einen Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags rehabilitiert. Zu spät.
red-
Quellen:
Goschler, Constantin: Der Fall Philipp Auerbach. Wiedergutmachung in Bayern, in: Herbst, Ludolf/ Goschler, Constantin (Hg.): Wiedergutmachung in der Bundesrepublik Deutschland, München 1989, S. 77-98.
Klare, Hans-Hermann: Auerbach. Eine jüdisch-deutsche Tragödie oder Wie der Antisemitismus den Krieg überlebte, Berlin 2022.
Kraushaar, Wolfgang: Die Auerbach-Affäre, in: Schoeps, Julius H. (Hg.): Leben im Land der Täter. Juden im Nachkriegsdeutschland (1945–1952), Berlin 2001, S. 208-218.
Kraushaar, Wolfgang: Die Auerbach-Affäre; in: Julius H. Schoeps: Leben im Land der Täter. Juden im Nachkriegsdeutschland (1945–1952). Jüdische Verlagsanstalt Berlin, 2001.
Ludyga, Hannes: Philipp Auerbach (1906–1952). „Staatskommissar für rassisch, religiös und politisch Verfolgte“, Berlin 2005.