Die Geschichte der jüdischen Gemeinde in Posen/Poznan reicht weit zurück, im früheren Großpolen war sie eine Zeitlang die Bedeutendste im Land. Im 16. Jahrhundert stellt sie die Hälfte der Stadtbevölkerung. In der Folge ging ihr Bevölkerungsanteil allmählich zurück, gleichzeitig verkörperte sie aber immer einen erheblichen Teil Posens Wirtschaftskraft. Damit waren aber auch wiederkehrende Konflikte mit der christlichen Mehrheitsgesellschaft verbunden. Mit fünf Prozent der Stadtbevölkerung erbrachte sie Anfang des 20. Jahrhundert allein ein Viertel des städtischen Steueraufkommens.
War die Gemeinde ursprünglich auf ein festgelegtes Wohngebiet, die sogenannte Judenstadt, beschränkt, durfte sie sich ab dem 19. Jahrhundert auf dem ganzen Stadtgebiet ansiedeln. Im 20. Jahrhundert lag die jüdische Gemeinde zunehmend im Spannungsfeld derer von Warschau und Berlin. Insbesondere nach dem Wiener Kongress und der Zugehörigkeit zu Preußen war ihr Blick zunehmend nach Westen ausgerichtet.
So ist auch der Bau der Neuen Synagoge 1907 am Wronker Platz zu verstehen. Nach dem Entwurf von Cremer & Wolffenstein entstand dort für den konservativen Gemeindeteil eine eher überdimensionierte Synagoge im neoromanischen Baustil. Nach dem ersten Weltkrieg stand dieses Gotteshaus dann leer, da eine größere jüdische Bevökerungsgruppe ins Deutsche Reich abgewandert war.
Nach der deutschen Besetzung 1939 wurde sie in eine Militärbadeanstalt umgewandelt und nach dem zweiten Weltkrieg bis 2010 weiter als Schwimmhalle genutzt.
Nach ihrer Rückgabe an die Warschauer Gemeinde und dann an die kleine Gemeinde von Poznan blieb das Gebäude wegen zu hoher Kosten für einen Umbau ungenutzt. Jetzt gibt es neue Pläne für einen Verkauf, wie Gabriele Lesser 03.01.2020 in der Jüdischen Allgemeinen schreibt. Eine Umnutzung als Luxushotel ist geplant, wobei noch irgendwo ein Raum für die Darstellung der Geschichte der Posener jüdischen Gemeinde entstehen soll. Ob das Gebäude dann nach umfangreichen Umbauten noch in seiner ursprünglichen Bestimmung als Synagoge erkennbar bleibt, darf man mit Recht bezweifeln.
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