Rechtsfrieden gewahrt?

BlackLivesMatter Kundgebung auf der Straße des 17. Juni am Großen Stern in Berlin am 27. Juni 2020.
Fotograf Leonhard Lenz. Unter CC0.

In seiner Printausgabe vom 24. Februar 2023 berichtet der Tagesspiegel, dass das Bundesverfassungsgericht im Fall Oury Jalloh die Verfassungsbeschwerde seines Bruders abgewiesen hat. Oury Jalloh war 2005 in einer Dessauer Polizeizelle an Händen und Füßen auf eine nicht brennbare Matratze gefesselt verbrannt. In mehreren Verfahren konnte der Hergang nicht schlüssig geklärt werden und auch nach der Verurteilung eines Dessauer Polizeibeamten wegen fahrlässiger Tötung stand weiterhin der Verdacht auf Fremdeinwirkung im Raum. Deshalb hatte der Bruder die Wiederaufnahme des Verfahren beantragt.
Nach Ansicht des Verfassungsgerichtes hätten die Strafermittlungsbehörden umfassend ermittelt. Damit verstoße die Einstellung des Verfahrens nicht gegen die Verfassung. Besagtes Verfahren vor dem Oberlandesgericht Naumburg habe auch bei genauer Prüfung keinen Hinweis auf die Beteiligung Dritter – sprich . . .auf einen Mord – finden können.
Was bleibt? Ein betrunkener Afrikaner, der auf der Straße aufgefallen ist, zündet sich nach einer Leibesvisitation an allen vier Extremitäten gefesselt selbst auf einer unbrennbaren Matratze an. Ein Hergang, der auch für eine Reihe ernstzunehmender Fachleute unerklärbar bleibt und die Öffentlichkeit am ihrem Vertrauen in die Rechtsprechung zweifeln lässt.
Da der Freundeskreis um Oury Jalloh bist jetzt nicht aufgegeben hat, bleibt nur die Hoffnung, dass er sich als letzte Möglichkeit mit einer Individualbeschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wendet. Eine letzte Hoffnung für alle, die ihr Rechtsempfinden verletzt sehen.
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