Am 30. März 2022 war auf eine Initiative von SchülerInnen des Französischen Gymnasiums (FG) und Gleis 69 e.V. die fehl platzierte Berliner Gedenktafel für die Vermögensverwertungsstelle abgenommen worden. Aus diesem Anlass waren auch VertreterInnen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung und des Bundespräsidialamtes in der Elisabeth-Abegg-Straße anwesend. Bei dieser Veranstaltung konnten wir verabreden, dass die SchülerInnen über die weitere Errichtung des dort geplanten Interimsbaus für den Bundespräsidenten informiert werden. Die SchülerInnen sind vor allem daran interessiert, dass die Gedenktafel dann an einer prominenten und gut sichtbaren Stelle des Neubaus angebracht wird. Heute – genau ein Jahr später – fand dazu ein Treffen im FG statt.
Eine Mitarbeiterin der BIMA berichtete den SchülerInnen über die Bauplanung. In wenigen Wochen wird Baubeginn sein. In dem lebhaften Gespräch hatten die SchülerInnen zahlreiche Fragen zur Nachhaltigkeit des Neubaus, zu seinen Funktionen und den konstruktiven Merkmalen.
Im Mittelpunkt stand aber der zukünftige Ort der Gedenktafel. Dabei half ein großformatiger Ausdruck zur Kreuzung Alt Moabit / Elisabeth-Abegg-Straße weiter. Auf dem Plan zeichneten die SchülerInnen die verschiedenen Wege ein, die Passanten auf ihren Wegen vom Bundestag, vom Hauptbahnhof oder vom Innenministerium zum Bundespräsidenten nehmen werden und identifizierten schließlich eindeutig eine Stelle direkt an der Ecke der Kreuzung. Jetzt wird der nächsten Schritt darin bestehen, diesen Vorschlag auch den beteiligten Institutionen und EntscheidungsträgerInnen nahe zu bringen und in die Planung mit einzuarbeiten. Die SchülerInnen sind optimistisch.
Da bei diesem öffentlichen Bauvorhaben auch die Kunst am Bau ihren Platz finden soll, ist ein entsprechender Wettbewerb geplant. Die Wettbewerbsbedingungen sollen auch auf die besondere historische Bedeutung dieses Ortes hinweisen. Wunsch aller Beteiligter war, dass auch die SchülerInnen eine Stimme bei diesem Wettbewerb haben. Denn das künftige Kunstwerk soll sich ja dann auch an die künftigen Generationen richten.
Die beteiligten SchülerInnen werden 2025 ihre Abiturprüfungen ablegen und hoffen, dann bei der ebenfalls für 2025 geplanten Einweihung des Bundespräsidialamtes dabei zu sein.
Wir sind ebenfalls gespannt, wie das seit 2020 laufende Projekt ausgeht.
Inzwischen konnten wir feststellen, dass unser Projekt auch Eingang auf die Website des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung gefunden hat. Hier der entsprechende Auszug:
Wie wird die vorhandene Gedenktafel zur Funktion des Grundstücks in der Zeit des Nationalsozialismus im neuen Bauvorhaben integriert?
Auf dem Baugrundstück befand sich während der Zeit des Nationalsozialismus die Vermögensverwertungsstelle des Landesfinanzamtes, die für die Registrierung und den Einzug des Vermögens rassisch und politisch Verfolgter durch das NS-Regime zuständig war. Eine Gedenktafel am Grundstück erinnert daran mit folgendem Text:
„Auf diesem Grundstück befand sich die Vermögensverwertungsstelle beim Oberfinanzpräsidenten Berlin- Brandenburg. Sie war zuständig für die Registrierung und den Einzug des Vermögens rassisch und politisch Verfolgter durch das NS-Regime. Mit diesen Maßnahmen war sie Handlanger der SS und wichtiges Glied in der organisatorischen Kette der Deportation insbesondere jüdischer Mitbürger in die Vernichtungslager.“Im Verlauf der Planung werden der für das Gedenktafelprogramm zuständige Verein Aktives Museum Faschismus und Widerstand in Berlin e.V. sowie die zuständigen Stellen des Bezirks und Senats eingebunden. Die Gedenktafel wurde am 30. März 2022 vom Verein Gleis 69 e.V., dem Verein Aktives Museum Faschismus und Widerstand in Berlin e.V. sowie Schülerinnen und Schülern des Französischen Gymnasiums Berlin abgebaut und für die Dauer der Bauarbeiten eingelagert. Eine Neuverortung der Gedenktafel, möglichst an der Straße Alt-Moabit, soll mit den Beteiligten besprochen werden
Darüber hinaus ist den Künstlerinnen und Künstlern im geplanten Kunst-am-Bau-Wettbewerb eine Thematisierung der Historie des Grundstücks grundsätzlich möglich, wird aufgrund der Freiheit der Kunst aber nicht vorgegeben.
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