Nach dem Anschlag von Halle stellt sich, wie schon so oft in den letzten Jahren und Monaten, die Frage, wie reagieren der Staat, die Zivilgesellschaft und jeder einzelne auf die scheinbar aus dem Nichts heraus aufbrechenden Hass- und Gewaltausbrüche. Einen Aspekt dazu beleuchtet das Interview mit Thomas Gabriel Rüdiger im Tagesspiegel vom 12.10.2019. Rüdiger ist Cyberkriminologe an der Hochschule der Polizei in Brandenburg.
Gerade weil in den ersten Verlautbarungen vom Täter wie zur Beruhigung von einem “Einzeltäter” die Rede war, ist es wichtig, dass die Kommunikation vor solchen Anschlägen nicht auf dem realen Marktplatz abläuft sondern in der Anonymität von Darknet und bestimmten Websites.
In der Konsequenz müssen sich alle Institutionen des Rechtsstaates präventiv und zur Strafverfolgung mit allen Spielarten des Internet beschäftigen. . . . auch wenn unsere Bundeskanzlerin vor nicht allzulanger Zeit persönlich noch deutlichen Nachholbedarf dabei signalisiert hat.
Das Internet darf kein rechtsfreier Raum bleiben. Auch Kinder und Jugendliche dürfen dort nicht allein gelasen werden Sonst gerät der Rechtsstaat in ernsthafte Bedrohung.
Ein Eindruck vom Ausmaß dieser Bedrohung ergibt die Polizeiaktion im September in Rheinland-Pfalz, bei der ein Bunker mit zahlreichen Servern des Darknets ausgehoben wurde.
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