Nichts gelernt, nichts bereut – ein ehemaliger SS-Mann wird hofiert

Ein hochbetagter, ehemaliger SS-Mann wird wegen Mittäterschaft an einem Massaker in Frankreich dort 1949 zum Tod verurteilt, aber von Deutschland nicht ausgeliefert, so kann man in zeit-online vom 30.11.2018 lesen. Er kann hier unbehelligt sein Leben führen.

Nachkommen der 1944 von der SS Ermordeten hatten jetzt erneut auf Nachforschungen gedrungen, weil sie das Massaker damals als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und damit nicht verjährbar  begriffen. Der SS-Mann Karl M. konnte aber entsprechend dem Abkommen von Schengen, das eine zweite Verurteilung wegen ein und desselben Verbrechens nicht zuläßt, nicht mehr angeklagt werden.
Neonazis stilisieren ihn jetzt zu einem Held hoch. Er genießt die ungewohnte Aufmerksamkeit und fühlt sich in der Rechtmäßigkeit seines Tuns noch bestärkt.
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